FINANZAMT


FREISTELLUNGSBESCHEINIGUNG

Wir haben für unsere Kunden die Freistellungsbescheinigung zum Steuerabzug bei Bauleistungen gemäß §48b, Absatz 1 Satz 1, des Einkommensteuergesetzes. Für Rückfragen per Mail direkt: wernermohr@mtb-hd.de

Freistellungsbescheinigung, gültig bis 09.12.2025

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NACHWEIS ZUR STEUERSCHULDNERSCHAFT

Nachweis zur Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers bei Bauleistungen und/oder der Reinigung von Gebäuden und Gebäudeteilen.

Gültig bis 09.12.2023

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